Attika
Reicht eine Aussenwand über den Dachrand hinaus, wird diese wandartige Erhöhung als Attika bezeichnet. Bei einer Flachdachneigung bis 5° soll die Anschlusshöhe von Dachbahnen min. 15 cm über Oberfläche Belag oder Kiesschüttung betragen, bei einer Flachdachneigung über 5° sind ca. 10 cm ausreichend. Die Abdichtungsbahnen werden im Normalfall bis zur Außenkante der Aufkantung hochgeführt und befestigt. Die jeweiligen Ausführungen der Anschlüsse sind in den Flachdachrichtlinien beschrieben
Attikageschosse sind auf Flachdächern aufgesetzte, zusätzliche Geschosse. Das Attikageschoss muss bei mindestens einer ganzen Fassade gegenüber dem darunter liegenden Geschoss um ein festgelegtes Mass zurückversetzt sein. Attikageschosse können dank dieser Definition, insbesondere in Hanglagen auf der Bergseite und auf weiteren Seiten, auch direkt auf die Fassadenfluchten des darunter liegenden Geschosses gebaut werden. Diese Definition ermöglicht, dass in bestimmten Regionen, Gemeinden, Gebieten oder Zonen festgelegt werden kann, dass das Attikageschoss jeweils auf der talseitigen, auf der längeren oder bezogen auf mehrere Fassadenfluchten gegenüber dem darunter liegenden Geschoss zurückversetzt sein muss.
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